Im Februar 2024 haben die Abgeordneten des Europäischen Parlaments die EU-Verordnung über die Wiederherstellung der Natur (EU-Renaturierungsverordnung) verabschiedet. Das Gesetz ist Teil der Bemühungen der EU, die biologische Vielfalt in Europa zu erhalten. Alle EU-Mitgliedstaaten werden verpflichtet, auf die Wiederherstellung natürlicher Lebensräume hinzuarbeiten. Ziel ist, den Zustand aller sanierungsbedürftigen Ökosysteme bis 2050 zu verbessern. Zu diesem Zweck legt das Gesetz bestimmte EU-weite Ziele fest, darunter die Wiederherstellung von 20 Prozent der Land- und Meeresflächen bis 2030. Im Rahmen des europäischen Gesetzgebungsverfahrens hat der Rat der EU am 17. Juni 2024 dem Standpunkt des EU-Parlaments zugestimmt, damit ist die EU-Renaturierungsverordnung beschlossen.
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