E-Rechnung ab 2025 verpflichtend

Ab dem 1. Januar 2025, mit Übergangsregelungen bis 2028, müssen alle Unternehmen für den inländischen Zahlungsverkehr zwischen Unternehmen (B2B) elektronische Rechnungen empfangen sowie rechtssicher archivieren können. Als Unternehmen gilt umsatzsteuerrechtlich, wer wiederkehrend Leistungen gegen Entgelt erbringt – somit gilt die E-Rechnungspflicht auch für Planungsbüros, Selbstständige, Freiberufler, Baufirmen und kommerzielle Bauherren. Eine E-Rechnung ist eine elektronische Rechnung, die in einem vorgegebenen Format (strukturierter XML-Datensatz) erstellt, übermittelt und empfangen wird und eine automatische elektronische Verarbeitung nach EU-Richtlinie 2014/55 ermöglicht. Eine reine PDF-Datei gilt somit nicht als E-Rechnung. Eine kurze Zusammenfassung über das E-Rechnungs-Verfahren und die Rechtslage ist über die Website der Bundesarchitektenkammer abrufbar.

Geänderte Beitragsordnung tritt in Kraft

Die Aufsichtsbehörde, das Ministerium für Wirtschaft, Wissenschaft und Digitalisierung des Landes Sachsen-Anhalt, hat die Änderung der Beitragsordnung der Architektenkammer Sachsen-Anhalt

Jahrestermine 2026

Neben den jährlichen baukulturellen Veranstaltungen wie Tag der Architektur, Tag der Städtebauförderung, Tag der Industriekultur, Tag des offenen Denkmals und