Ab dem 1. Januar 2025, mit Übergangsregelungen bis 2028, müssen alle Unternehmen für den inländischen Zahlungsverkehr zwischen Unternehmen (B2B) elektronische Rechnungen empfangen sowie rechtssicher archivieren können. Als Unternehmen gilt umsatzsteuerrechtlich, wer wiederkehrend Leistungen gegen Entgelt erbringt – somit gilt die E-Rechnungspflicht auch für Planungsbüros, Selbstständige, Freiberufler, Baufirmen und kommerzielle Bauherren. Eine E-Rechnung ist eine elektronische Rechnung, die in einem vorgegebenen Format (strukturierter XML-Datensatz) erstellt, übermittelt und empfangen wird und eine automatische elektronische Verarbeitung nach EU-Richtlinie 2014/55 ermöglicht. Eine reine PDF-Datei gilt somit nicht als E-Rechnung. Eine kurze Zusammenfassung über das E-Rechnungs-Verfahren und die Rechtslage ist über die Website der Bundesarchitektenkammer abrufbar.