E-Rechnung ab 2025 verpflichtend

Ab dem 1. Januar 2025, mit Übergangsregelungen bis 2028, müssen alle Unternehmen für den inländischen Zahlungsverkehr zwischen Unternehmen (B2B) elektronische Rechnungen empfangen sowie rechtssicher archivieren können. Als Unternehmen gilt umsatzsteuerrechtlich, wer wiederkehrend Leistungen gegen Entgelt erbringt – somit gilt die E-Rechnungspflicht auch für Planungsbüros, Selbstständige, Freiberufler, Baufirmen und kommerzielle Bauherren. Eine E-Rechnung ist eine elektronische Rechnung, die in einem vorgegebenen Format (strukturierter XML-Datensatz) erstellt, übermittelt und empfangen wird und eine automatische elektronische Verarbeitung nach EU-Richtlinie 2014/55 ermöglicht. Eine reine PDF-Datei gilt somit nicht als E-Rechnung. Eine kurze Zusammenfassung über das E-Rechnungs-Verfahren und die Rechtslage ist über die Website der Bundesarchitektenkammer abrufbar.

Save the Dates: Jahrestermine 2025

Neben den jährlichen Events wie Tag der Architektur, Tag der Städtebauförderung, Tag der Industriekultur, Tag des offenen Denkmals und STADTUMBAU

Deutsches Architektenblatt (DAB)
Ausgabe DAB regional Sachsen-Anhalt 01-02/2025
Vertreterversammlung in Magdeburg Ordnung über Ausgleichsmaßnahmen nach § 6A Architektengesetz des Landes Sachsen-Anhalt Qualitätssicherung durch öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige
Fortbildungen 2025

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