Stellungnahme zur geplanten Fort- und Weiterbildungsordnung möglich

Zu den Berufspflichten nach § 16 des Architektengesetz des Landes Sachsen-Anhalt gehört es für die Mitglieder der Architektenkammer „sich beruflich fortzubilden und sich über die für ihre Berufsausübung geltenden Bestimmungen fortlaufend zu informieren“. Diese Fortbildungspflicht als Berufspflicht ist auch bereits im Musterarchitektengesetz enthalten und in fast allen Bundesländern verbindlich geregelt.

Nach § 13 des Architektengesetz des Landes Sachsen-Anhalt zählt zu den Aufgaben der Architektenkammer dementsprechend: „die berufliche Aus-, Fort- und Weiterbildung der Berufsangehörigen zu unterstützen; für die berufliche Aus-, Fort- und Weiterbildung erlässt die Architektenkammer Sachsen-Anhalt Ordnungen“.

Nach einer in den letzten Jahren immer wieder intensiv geführten Debatte in der Vertreterversammlung steht nun für den 15. November 2024 der Beschluss einer Regulierung der gesetzlichen Fortbildungspflicht über die Einführung einer Fort- und Weiterbildungsordnung der Architektenkammer Sachsen-Anhalt an.

Vor dem Beschluss dieser Ordnung hat nach § 13b des Architektengesetzes des Landes Sachsen-Anhalt eine Verhältnismäßigkeitsprüfung zu erfolgen, die eine Öffentlichkeitsbeteiligung per Bekanntmachung über die Internetseite der Architektenkammer vorsieht. Alle Mitglieder und betroffenen Parteien erhalten so die Gelegenheit, zu der geplanten Ordnung Stellung zu nehmen und ihren Standpunkt darzulegen.

Wer Stellung nehmen möchte, sendet diese bitte bis Freitag, den 18. Oktober 2024, per E-Mail an sekretariat@ak-lsa.de oder per Post an die Architektenkammer Sachsen-Anhalt K.d.ö.R., Fürstenwall 3, 39104 Magdeburg. Der finale Entwurf der zu beschließenden Fort- und Weiterbildungsordnung ist nachfolgend zu finden.

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Deutsches Architektenblatt (DAB)
Ausgabe DAB regional Sachsen-Anhalt 10/2024
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