Seit dem 1. Juni 2014 ist für Programme der KfW, die auf private Bauherren zugeschnitten sind, bei der Beantragung von Förderungen die Unterschrift einer Person notwendig, die in der von der Deutschen Energieagentur GmbH (dena) geführten Energieeffizienz-Expertenliste für KfW-Förderprogramme eingetragen ist. Dies betrifft folgende Förderprogramme: „Vort-Ort-Beratung“ (BAFA), „Energieeffizient Bauen und Sanieren – Wohngebäude“ (KfW), „Energieberatung im Mittelstand“ (BAFA) sowie „Energieeffizient Bauen und Sanieren – Nichtwohngebäude“ (KfW). Weitere Informationen sowie die Expertensuche unter www.energie-effizienz-experten.de.