Öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige
Zu den Aufgaben der Architektenkammer zählt es nach § 13 Abs. 7 des Architektengesetzes Sachsen-Anhalt, Sachverständige auf Antrag für bestimmte Sachgebiete zu bestellen und zu vereidigen. Die Bestellung der Sachverständigen ist in der Sachverständigenbestellungsordnung der Architektenkammer Sachsen-Anhalt geregelt. Die Architektenkammer Sachsen-Anhalt bestellt gemäß § 13 Abs. 7 des Architektengesetzes des Landes Sachsen-Anhalt auf Antrag Sachverständige für folgende Sachgebiete im Rahmen ihrer Zuständigkeit:
- Bewertung von bebauten und unbebauten Grundstücken
- Schäden an Gebäuden
- Honorare für Architektenleistungen, für Leistungen der Innenarchitekten, der Landschaftsarchitekten und der Stadtplaner
Die öffentliche Bestellung hat den Zweck Gerichten, Behörden und der Öffentlichkeit besonders sachkundige und persönlich geeignete Sachverständige zur Verfügung zu stellen, deren Aussagen unabhängig, gewissenhaft und unparteiisch sind. Der Sachverständigenausschuss der Architektenkammer prüft die persönlichen Voraussetzungen der Antragsteller zur öffentlichen Bestellung und Vereidigung und schlägt diese zur Prüfung vor. Nach der bestandenen Prüfung erfolgt die Vereidigung als öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige.
Öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige:
Dipl.-Ing. (FH) M.Sc. Anja Biehr, Architektin (Sachgebiet Bewertung von bebauten und unbebauten Grundstücken)
Dr.-Ing. Nick Bretschneider, Architekt (Sachgebiet Schäden an Gebäuden)
Dipl.-Ing. Axel Chill, Freier Architekt (Sachgebiet Schäden an Gebäuden)
Dipl.-Ing. Michael Koch, Freier Architekt und Stadtplaner (Leistungen und Honorare der Architekten)
Dipl.-Ing. Thomas Lebek, Freier Architekt (Sachgebiet Schäden an Gebäuden)
Dipl.-Ing. Michael Salusa, Freier Architekt (Sachgebiet Schäden an Gebäuden)
Wie können Sie öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger werden?
Wenn Sie Interesse an der Arbeit als öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger in einem der oben aufgeführten Sachgebiete haben und die Bestellungsvoraussetzungen der Sachverständigenbestellungsordnung nachweisen können, ist es möglich einen Antrag auf Öffentliche Bestellung einzureichen. Anschließend müssen vor einem Prüfungsgremium die besondere Sachkunde und die Fähigkeiten auf diesem Sachgebiet nachgewiesen werden. Die Geschäftsstelle der Architektenkammer berät Sie dazu gern, Ansprechpartnerin ist Christiane Hoffmann, Tel: 0391-536 11 14.
In der unten stehenden Übersicht sind neben den öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen der Architektenkammer Sachsen-Anhalt außerdem Architekten als Sachverständige gelistet, die nicht öffentlich bestellt und vereidigt sind und in einer freiwilligen Liste geführt werden.