Aufgaben von Stadtplanern

Das Architektengesetz des Landes Sachsen-Anhalt definiert im § 1 Abs. 2 die Berufsaufgaben der Stadtplanerinnen und Stadtplaner. Die Berufsaufgaben in der Fachrichtung Stadtplanung sind laut Gesetz die gestaltende, ökologische, technische, wirtschaftliche und soziale Stadt- und Raumplanung, insbesondere die Erarbeitung städtebaulicher Pläne.

Stadtplanung erfordert eine komplexe Herangehensweise an die bedarfsgerechte Planung und Gestaltung öffentlicher Räume. Der Stadtplaner berücksichtigt dabei vielfältige soziale, wirtschaftliche, landschaftspflegerische, kulturhistorische, technische, rechtliche und immissionsschutzbedingte Anforderungen. Entsprechend arbeitet der Stadtplaner analytisch, konzeptionell und gestaltend; er setzt dieses in seinem Entwurf um.  Hauptarbeitsgebiete sind kommunale Planungen, Regionalplanung sowie die Stadt- und Dorferneuerung. Doch auch Aufgaben der Öffentlichkeitsarbeit und die Moderation anspruchsvoller Planungsaufgaben gehören z. B. beim Stadtumbau zum Leistungsbild des Stadtplaners.

Tätigkeitsschwerpunkte

  • Flächennutzungspläne
  • Bebauungspläne
  • Räumliche Bereichsentwicklungspläne
  • Städtebauliche Rahmenpläne
  • Stadt- und Dorferneuerung
  • Vorbereitende Untersuchungen
  • Sanierungskonzepte und -pläne
  • Städtebauliche Entwicklungsprogramme und -konzepte
  • Städtebauliche Entwürfe für öffentliche und private Auftraggeber