Aufgaben von Innenarchitekten

Das Architektengesetz des Landes Sachsen-Anhalt definiert im § 1 die Berufsaufgaben der Architektinnen und Architekten. Die Berufsaufgaben in der Fachrichtung Innenarchitektur sind laut Gesetz die gestaltende, ökologische, technische, wirtschaftliche und soziale Planung von Innenräumen und die damit verbundene bauliche Änderung von Gebäuden. Die Beratung, Betreuung und Vertretung des Auftraggebers in den mit der Planung und Durchführung eines Vorhabens zusammenhängenden Fragen, einschließlich der Überwachung und Koordinierung der Ausführung, gehören ebenfalls zu den gesetzlichen Berufsaufgaben.

Der Innenarchitekt setzt also die individuellen Bedürfnisse und Wünsche der Nutzer von Räumen und Produkten im Hinblick auf Funktionalität und Raumempfinden um. Hierbei spielen künstlerisch-ästhetische Mittel, wie Material, Licht und Farbe, technische Aspekte wie z. B. die Raumakustik und das Raumklima, aber auch wirtschaftliche und ökologische Aspekte eine große Rolle. Innenarchitekten besitzen eine Bauvorlageberechtigung für die mit ihren Berufsaufgaben verbundenen baulichen Änderungen von Gebäuden, wie Sanierungen und Modernisierungen bzw. Um- und Ausbau. Innenarchitekten betreuen Bauvorhaben umfassend. Sie beraten, planen und entwerfen, ermitteln die Baukosten, erarbeiten den Bauantrag und übernehmen die Bauüberwachung des Bauvorhabens.

Tätigkeitsschwerpunkte

  • Gestaltende und funktionelle Planung von Innenräumen bei Neubau und Sanierung
  • Modernisierung, Um- und Ausbau
  • Produktentwicklung
  • Möbel, Leuchten
  • Präsentationen und Imagekonzepte
  • Messebau, Ladenbau
  • Ausstellungen